Erst durch Gericht auf Fehler gestoßen
Lars Diehl habe sechs verschiedene Unregelmäßigkeiten und Unstimmigkeiten aufgeführt, mit denen er seinen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl begründet hatte.
Er fordert in seinem Einspruch die Sicherstellung des Wahlergebnisses durch eine erneute Auszählung der Stimmzettel und die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses, schreibt die CDU.
Der SPD-Mehrheitsfraktion sei bei der konstituierenden Sitzung am 28. April 2011 der Einspruch von Lars Diehl inhaltlich nicht bekannt gewesen. Erst auf Antrag der CDU Fraktion wurde der Einspruch vorgelesen und nach einer Stellungnahme des Gemeindewahlleiters mit den Stimmen der SPD abgelehnt.
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Das Verwaltungsgericht Kassel gab dem Einspruch statt und ordnete eine Neuwahl im Wahlbezirk eins an. Die Stellungnahme des Gemeindewahlleiters in der HNA für die Neuwahl im Wahlbezirk eins beruhe nicht auf dem Urteil des Gerichts. Auf Seite fünf des Urteils vom 29. August 2012 habe das Gericht festgelegt: „Dass die Gültigkeit der Wahl im Wahlbezirk eins für ungültig zu erklären und die Neuwahl im Wahlbezirk eins anzuordnen ist.“
Das Gericht schreibe nichts von einem zu großen Aufwand für die gesamte Gemeinde. Es werde nur im Wahlbezirk eins gewählt, weil nur dort Unregelmäßigkeiten und Unstimmigkeiten festgestellt worden seien. Die CDU-Fraktion gehe davon aus, dass immer sehr sorgfältig ausgezählt werde, wie es der Gemeindewahlleiter für den Wahltag ankündigte.
Die Befürchtungen von Parlamentsvorsteher Martin Michel könne die CDU verstehen. Die SPD-Mehrheit könnte verloren gehen. (cls)