Einwendung gegen die Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 09.02.2012 gem. der Geschäftsordnung § 29(4).
Betr. : Einwendung gegen die Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 09.02.2012 gem. der Geschäftsordnung § 29(4).
Sehr geehrter Herr Michel,
hiermit legen wir zeitgerecht Einwendung, gegen die Niederschrift über die
11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.02.2012, ein.
Begründung
In der Niederschrift der 11.Sitzung vom 09.02.2012 unter TOP 2 steht:
Beschluss - Es liegt eine schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion vor.
Die Anfrage lautet wie folgt: Wann wird die Gemeindevertretung über das Ergebnis der Kassenprüfung informiert?
Dieses ist so nicht richtig, die Anfrage der CDU beginnt mit:
Unvermutete Kassenprüfung der…usw.
Desweiteren ist die Anfrage in der Niederschrift unvollständig wiedergegeben.
Eine Kopie der Anfrage vom 08.01.2012 haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Die Niederschrift gibt in keinster Art und Weise die Anfrage der CDU -Fraktion wieder.
Die Antworten des 1. Beigeordneten zu den verschiedenen Punkten der Anfrage sind in der Niederschrift nicht protokolliert.
Gemäß unserer Geschäftsordnung hat der Gemeindevorstand schriftlich gestellte Anfragen schriftlich in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu beantworten(§16(1) Anfragen).
Warum sind bis zum jetzigen Zeitpunkt die zeitgerecht eingereichten Anfragen der CDU-Fraktion vom 08.01.2012 nicht schriftlich beantwortet?
Wir bitten Sie, den 1. Beigeordneten darauf hinzuweisen, dass auch er sich an die Geschäftsordnung der Gemeinde Schrecksbach zu halten hat, ferner bitten wir um schriftliche Beantwortung der Anfragen von 08.01.2012.
Die Niederschriften vom 09.02.2012 sind entsprechend zu ändern und erneut zu veröffentlichen.
Des weiteren Herr Vorsitzender, besteht kein „offensichtlicher“ Informationsbedarf wie es in der Niederschrift zum TOP 2 steht.
Diese Bemerkung hat in der Niederschrift nichts zu suchen.
Hinweis: Geschäftsordnung der Gemeinde Schrecksbach
siehe §29 (2) Niederschriften
Verantwortlich ist wer?
Wir erwarten, dass die Beschlüsse des Gemeindevorstandes umgesetzt werden.
In der Sitzung am 25.Juli 2011 hat der Gemeindevorstand unter „TOP 15“ beschlossen, Gelder umzubuchen, um damit die Kassenliquidität der Gemeindekasse zu gewährleisten. Ferner bittet der Gemeindevorstand die Gemeindevertretung einen gleichlautenden Beschluss zu fassen (Niederschrift von der Sitzung des Gemeindevorstandes am 25.Juli 2011).
Dieser Vorgang ist uns bekannt, deshalb unsere Anfrage vom 08.01.2012
Zusammenfassend stellen wir fest,
dass die Anfrage vom 08.01.2012 nicht schriftlich beantwortet wurde.
Der Beschluss des Gemeindevorstandes vom 25. Juli 2011 wurde der Gemeindevertretung nicht zur Kenntnis gebracht und bis heute wurde nicht über den Inhalt des Beschlusses diskutiert (die Gemeindevertretung hat bis heute keinen Beschluss gefasst).
Die Niederschrift der Sitzung vom 09.02.2012 ist aus unserer Sicht unvollständig und gibt inhaltlich nicht das wieder, was durch den 1. Beigeordneten zu TOP 2 bekanntgegeben wurde.
Was versteht der 1. Beigeordnete unter fairem, offenem und informativem Umgang, umfassender und zeitnaher Information (für die Richtigkeit)?
Doch nicht etwa das, was in der Niederschrift wiedergegeben wurde?