Neuwahlen in Schrecksbach nach Gerichtsentscheid vom 29. August 2012 werden am 20.01.2013 stattfinden
Das Verwaltungsgericht folgt somit nach detaillierter Prüfung der Fakten und ausführlicher Befragung der Wahlvorsteher und Schriftführer, sowie Mitgliedern des Auszählungswahlvorstandes, den Ausführungen des Klägers.
Unstimmigkeiten bei der Stimmenauszählung im Wahlbezirk I (es waren mehr Stimmzettel vorhanden, als registrierte Wähler am Wahltag im Wahlverzeichnis vermerkt wurden),
Änderungen und Streichungen im Wahlprotokoll, sowie formale Fehler im Wahlverlauf, (Auszählung und Kontrolle der Stimmzettel) veranlassten die Richter das Wahlergebnis vom 27. März 2011 für ungültig zu erklären und auf Neuwahlen im Ortsteil Schrecksbach zu entscheiden.
Anmerkung zum HNA-Artikel vom 30.08.2012:
Richtig ist, dass es sich wie im Absatz zwei dargestellt um Stimmzettel handelt. Jeder Wähler hatte bei der Gemeindewahl am 27. März 2011 auf seinem Stimmzettel 17 Einzelstimmen zu vergeben. Jeder gültige Stimmzettel wurde folglich mit 17 Einzelstimmen in das Gesamtergebnis eingerechnet. Bei drei Stimmzetteln sind das 51 Einzelstimmen, bei fünf Stimmzetteln 85 Einzelstimmen die im März 2011 nicht berücksichtigt wurden.
Der SPD wurde aufgrund der Stimmenauszählung im März 2011 der neunte Parlamentssitz und somit die Mehrheit im Parlament nur zuteil, weil der UWG zwei Stimmen gegenüber der SPD im Gesamtergebnis fehlten. Bei einer so knappen Mehrheitsentscheidung sollten nun 85 Stimmen unberücksichtigt bleiben?
Aber was tun, wenn der Wahlleiter einer exakten Überprüfung nicht zustimmt? Wenn alle Bemühungen einer Nachzählung abgeblockt werden? Wenn die Problematik in einer Gemeindevertreter-Sitzung als Tagesordnungspunkt vorgetragen wird und die Abstimmung über ein Nachzählen der Stimmzettel mit der gerade "neu gewonnenen Mehrheit" im Parlament abgelehnt wird? Alles hinnehmen und so weitermachen wie bisher? Nein Danke...so nicht!