Kommunalwahl im Wahlbezirk1 in Schrecksbach am 20. Januar 2013
Wahlwiederholung nach Gerichtsentscheid
Die Richter am Verwaltungsgericht in Kassel haben am 29. August 2012 das Ergebnis der Gemeindewahl in der Großgemeinde Schrecksbach vom27. März 2011 für ungültig erklärt und auf Neuwahlen im Wahlbezirk I im Ortsteil Schrecksbach entschieden!
In der Gemeindevertreterversammlung wurde der 20. Januar 2013 als Wahltag bestimmt!
Das Verwaltungsgericht folgt somit nach detaillierter Prüfung der Fakten und ausführlicher Befragung der Wahlvorsteher und Schriftführer, sowie Mitgliedern des Auszählungswahlvorstandes, den Ausführungen des Klägers. Unstimmigkeiten bei der Stimmenauszählung im Wahlbezirk I(es waren mehr Stimmzettel vorhanden, als registrierte Wähler am Wahltag im Wahlverzeichnis vermerkt wurden), Änderungen und Streichungen im Wahlprotokoll,sowie formale Fehler im Wahlverlauf, (Auszählung und Kontrolle der Stimmzettel) veranlassten die Richter das Wahlergebnis vom 27. März 2011 für ungültig zu erklären und auf Neuwahlen im Ortsteil Schrecksbach zu entscheiden.
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